§§§ • Rechtliches • S 00000.000.022 • § 000.000.000.000.000.022 • • • UNAUTORISIERTE  |  LOGIN-VERSUCHE


§§§ • Rechtliches

••• UNAUTORISIERTELOGIN-VERSUCHE •••


§1 Alle in Betracht kommenden, unautorisierten LogIn-Versuche

...werden Rigoros -mit allem in Betracht kommenden- VERFOLGT!

1. Dafür werden GRUNDSÄTZLICH alle in Betracht kommenden Informationen aller in Betracht kommenden Perepherien aller in Betracht kommender, die alle in Betracht kommenden Kenntnisse und/oder auch nur Teilkenntnisse, z.B.: Fragmente von Friedrich A. Dirkmann *12345+ -Veröffentlichungen/Publikationen erhalten, GESAMMELT UND LANGZEITABGESPEICHERT!

    1.a. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Sicherheit aller in Betracht kommender Beteiligter zu gewährleisten und werden                 ausschließlich (nur) zu allen in Betracht kommenden Rechtsverfolgungsmaßnahmen herangezogen.

 

§2 Versuche Sich-Zugang-Verschaffen werden auch als Hacking angesehen und geahndet!

1. Jeder Versuch, sich unautorisiert Zugang zu abgesicherten Bereichen zu Verschaffen sind Strafbar!

    1.1 ZUDEM wird jeder einzelne VERSUCH, sich Zugang zu Verschaffen,

           auch als unautorisierter HACKING-Versuch gewertet.

 

§3 EU- WEITE GESETZESÄNDERUNGEN

1. Seit dem 11. August 2017

    1.1 gelten auch EU-Weit:

           1.1.1 SÄMTLICHE VERSUCHE

                     1.1.1.1 SICH ZUGANG ZU VERSCHAFFEN,

                                  1.1.1.1.1 AUCH OHNE DAS ABSCHÖPFEN VON DATEN

                                                  1.1.1.1.1.1 ALS STRAFTAT!

 

 

§4 Auch der unautorisierte Versuch, sich zu abgesicherten Bereichen Zugang zu Verschaffen ist STRAFBAR!

1. Jeder Versuch, sich unautorisiert Zugang zu abgesicherte Bereiche zu Verschaffen ist Strafbar und wird mit allen in Btracht kommenden Maßnahmen Verfolgt.

2. §0.1 gilt auch Dort, wo es von Rechten und Gesetzen her als nicht Strafbar gilt, zu Versuchen, sich unautorisiert zu abgesicherten Bereichen Zugang zu Verschaffen.  

3. Auch bei mehreren Versuchen, wird jeder einzelne Versuch als Einzeldelikt gewertet und mit allen in Betracht kommenden Maßnahmen Verfolgt, Weltweit, 365/24.

    3.1 Siehe dazu §xxx.

 

 

§5 Datenabgriffe/-Abfänge und Datenabgreif-,/Abfang-Versuch

1. Sämtliche Versuche Daten abzugreifen/abzufangen sind Strafbar!

2. Sämtliche Versuche werden Rigoros mit allen in Betracht kommenden Maßnahmen,

    2.1 Weltweit,

    2.2 365/24

verfolgt.

 

 

§5 Einzeldeliktgeltung

1. JEDER einzelne Versuch, sich unautorisiert auf LogIn-Datenbasiertes Einzuloggen, wird als jeweils Einzeldelikt gewertet

    1.1 und als jeweiliges einzeldelikt mit allen in Betracht kommenden Maßnahmen

           1.1.1 weltweit

           1.1.2 365/24

geahndet!

2. Eine Delikte-Kommulierung findet zu keinem Zeitpunkt statt.

 

 

§4 Aussetzung von Verfolgungsmaßnahmen bei ehrlicher Reue

a. Es KANN von allen in Betracht kommenden Verfolgungsmaßnahmen abgesehen werden.

    a.1 Anrechte auf Absehung von Verfolgungsmaßnahmen bestehen zu keinem zeitpunkt.

b. Grundlage dafür, überhaupt an Aussetzung von allen in Betracht kommenden Verfolgungsmaßnahmen zu Denken sind:

    b.1 Jeder, wer VERSUCHT, sich UNAUTORISIERT auf LogIn-basierte Zugänge Zugang zu Verschaffen

           b.1.1 und dies AUSSCHLIESSLICH NICHT ÖFTER ALS 1 MAL tat:

    b.2 muss schriftlich, an Eides statt Erklären, dass entsprechender, unautorisierter LogIn-Versuch NICHT aus

           niederen Beweggründen stattfand.

           b.2.1 ZUSÄTZLICH müssen alle in Betracht kommende, welche auch nur den Versuch unternehmen, sich unautorisiert                        Zugang auf Zugangsdatenbasiertes zu verschaffen,

                      folgende Informationen in schriftlicher Form zukommen lassen:

                      b.2.1.1 Kopie des Personalausweises

                      b.2.1.2 Kopie des aktuellen Passes

                      b.2.1.3 Sämtliche Erreichbarkeitsinformationen

                      b.2.1.4 Sämtliche Perepherieinformationen 

                      b.2.1.5 Ein aktuelles Foto von sich selbst

                      b.2.1.6 Eine aktuelle Meldebescheinigung

                      b.2.1.7 Eine Liste über sämtliche Onlinezugänge aller Perepherien

 

 

§5 Daten-Sammlung, Aufbewahrung, Verarbeitung

1. Alle in Betracht kommenden Daten,

    1.1 welche gesammelt wurden,

    1.2 werden zu keinem Zeitpunkt an Unautorisierte weitergegeben

    1.3 Datenverarbeitungen finden ausschließlich zu Verfolgungszwecken bei beweisbaren Rechte-, wie Gesetzeverletzungen             (auch bei Verletzungen gegen alle in Betracht kommenden Friedrich A. Dirkmann-Rechtsgrundlagen, sowie aller in                      Betracht kommender Rechtsgrundlagen auf Friedrich A. Dirkmann- Zugehörigen Veröffentlichungen und Publikationen,

            wie zum Beispiel Veröffentlichungen/Publikationen durch Friedrich A. Dirkmann *12345+

            -Verbund1987+ -VerbundPartnerschaften weltweit, statt.

 

 

 

! ...weiteres Folgt!


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